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Download der Schulordnung als PDF |
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Download der neuen Unterrichts- und Pausenzeiten 2008/2009 |
Schulordnung
Ein
gutes Zusammenleben an unserer Schule
ist nur möglich, wenn sich alle an gewisse
Grundsätze und Regeln halten.
Wir dulden
keine Gewalttätigkeit, auch keine grob beleidigenden Worte, sondern streben
einen rücksichtsvollen Umgang miteinander an.
Die älteren
Schüler werden sich bemühen, daran zu denken, dass sie Vorbild für die
Kleineren sind.
Es möge uns
allen bewusst sein, dass das Ansehen unserer Schule von unserem Verhalten auch
außerhalb des Schulgeländes abhängt.
1. Zeiten
Die Schulgebäude werden morgens ab 7.45 Uhr für
die Schüler geöffnet, sie dürfen vorher nicht ohne Genehmigung einer
Lehrkraft betreten werden.
Nach dem ersten Läuten um 7.55 Uhr suchen alle Schüler
unverzüglich ihren Klassenraum, bzw. den vorgesehenen Sammelplatz auf und
nehmen ihre Plätze ein; ebenso beim Läuten nach den Pausen.
Die 1. Pause beginnt um 9.45 Uhr und dauert bis
10.05 Uhr,
die 2. Pause beginnt um 11.40 Uhr und dauert bis
11.55 Uhr,
die Mittagspause beginnt um 13.30 Uhr und endet um
14.00 Uhr.
2.
Regeln in den Gebäuden und auf dem Schulhof
Grundsätzlich haben alle Schüler den Anweisungen
aller Lehrkräfte Folge zu leisten.
Nichteinhaltung hat Konsequenzen und kann in
schwerwiegenden Fällen zum Schulverweis führen.
·
Jeder Schüler sollte auf Ordnung und Sauberkeit im ganzen Schulgebäude
und auf dem Gelände achten, ebenso auf einen sparsamen Umgang mit Licht,
Wasser, Wärme, Papier und
sonstigem Schulmaterial.
· Einrichtungen, Anlagen und Lehrmittel sind mit
Sorgfalt zu behandeln, Schäden unverzüglich einer Lehrkraft zu melden.
· Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Kaugummikauen ist in der Schule nicht erlaubt.
· Eltern und Reinigungsfirma dürfen bei der Reinigung
der Klassenräume nicht behindert werden (vorsäubern).
· Bei Reparatur von vorsätzlich oder grob fahrlässig
hervorgerufenen Beschädigungen sind die Kosten der Reparatur von den
Verantwortlichen bzw. deren Eltern zu tragen.
· In den großen Pausen sollen sich die Schüler nicht in den Unterrichtsräumen aufhalten, auch nicht zum Abstellen der Schultaschen. Das Verweilen eines Schülers während der Pausen im Klassenraum oder im Schulgarten bedarf der Genehmigung einer Lehrkraft.
· Die Lehrer gehen als letzte und sorgen dafür, dass
der Klassenraum aufgeräumt und gefegt, die Tafel gesäubert ist und die Räume
abgeschlossen sind. Vor Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass die
Fenster geschlossen, das Licht gelöscht und die Heizkörperthermostate zurückgedreht
sind.
·
Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist ohne
die ausdrückliche Genehmigung einer Lehrkraft verboten.
·
Das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagszeit ist nur Schülern
der Oberstufe mit Genehmigung der Eltern gestattet. Für die Klassen 11 und 12
gibt es auch in den großen Pausen eine Sonderregelung, doch ihre Pflicht ist
es, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
· Das eingezäunte
Gelände des Löschteiches darf aus Sicherheitsgründen nicht betreten
oder beschädigt werden, d.h. es dürfen keinesfalls Steine oder andere Gegenstände
hineingeworfen werden.
· Bei Feueralarm müssen sich alle unverzüglich zum
Sammelplatz begeben und klassenweise aufstellen.
· Die Benutzung eines Handys sowie die Benutzung
jeglicher Musikgeräte sind auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. Sie
sind auszuschalten und vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgeländes im
Schulranzen zu verstauen. (siehe Anhang)
·
Gefährliche Mitbringsel wie Waffen, Messer, Feuerwerkskörper etc. sind
grundsätzlich nicht gestattet und werden von den Lehrkräften eingezogen.
· Jeder achte selbst darauf, dass während der Pausen,
Eurythmie- oder Sportstunden nie Geld oder Wertsachen offen und unbeaufsichtigt
sind. Sie sollten ansonsten von einer Lehrkraft eingeschlossen werden.
· Während der Schulzeit darf weder mit Fahrrädern noch
mit anderen fahrbaren Geräten auf dem Schulhof gefahren werden. Ausnahme:
Sportunterricht, Ausflüge/Klassenfahrten.
· Fahrräder, Cityroller und ähnliches sind an den dafür
vorgesehenen Plätzen abzustellen.
· Das Fußballspielen ist nur an den dafür
ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
· Das Werfen mit Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen
prinzipiell verboten. Dasselbe gilt für das Werfen von Steinen, Erdklumpen, Stöcken
und ähnlichem.
·
Tabakwaren, Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände verboten.
Sorsum,
den 17.01. 2008

